Betreuung nach §45

Die Erleichterung für Ihren Alltag.

Betreuungsleistungen nach §45a

Versicherte, deren Alltagskompetenz im Sinne des § 45a – SGB XI – eingeschränkt ist, können zusätzliche Betreuungsleistungen beanspruchen. Die Leistungen stehen damit Pflegebedürftigen zu, die in einem Pflegegrad eingestuft sind. Die zusätzlichen Betreuungsleitungen sind Bestandteil der häuslichen Pflege.

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten der Betreuungsleistungen.

 

06 81  7 21 21

„Das Glück dieser Welt entsteht aus dem Wunsch, dass andere glücklich sein mögen“
Buddha

Wir sind für Sie da

Montag bis Freitag 08:30 – 11:30
Mo. Di. Do. 13.00 – 15.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

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